Drohnen-Einsatz
Drohnen-Einsatz (UAS-Flüge gemäß § 21h Luftverkehrsordnung (LuftVO))
Wir führen in Ihrem Auftrag Flüge mit Drohnen (sogenannten UAS) in mehreren Bereichen durch:

- Datenschutzflüge zur Überwachung und Dokumentation von Grundstücken, Dächern und Umfriedungen (Zäune, Mauern usw.) nach den Anforderungen des Grundschutzkompendiums des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik,
- Erstellung von 3-D-Aufnahmen bestehender Gebäude zur Planung geeigneter Schutzmaßnahmen,
- Inspektionsflüge zur Dokumentation weitläufiger und/oder unübersichtlicher Grundstücksflächen
Dabei setzen wir verschiedene Drohnentypen ein und fertigen eine Bild- oder Videodokumentation entsprechende der Vorgaben an.
Alle entsprechenden amtliche Nachweise und Genehmigungen für den Drohnen-Einsatz liegen vor.